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Der St?ndige Promotionsausschuss koordiniert und führt die Promotionsverfahren an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakult?t nach der neuen Promotionsordnung durch (diese trat im Mai 2014 in Kraft).

Mitglieder des St?ndigen Promotionsausschusses

Ordinarius
Prof. Dr. Robert Klein: Analytics & Optimization

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Ordinarius
Wirtschaftswissenschaftliche Fakult?t

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Ordinarius
Wirtschaftswissenschaftliche Fakult?t

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Ordinarius
Prof. Dr. Daniel Veit: Information Systems und Management

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Dekan
Wirtschaftswissenschaftliche Fakult?t

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Promotionsordnungen an der WiWi Fakult?t

Rechtlich ma?geblich für Promotionen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakult?t sind die aktuellen Fassungen folgender Promotionsordnungen:

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Zertifikat für Doktorandenkurse

Der Promotionsausschuss stellt Promovend/innen, welche mindestens drei Doktorandenkurse besucht haben, ein Zertifikat aus. N?here Informationen?sind per Anfrage beim St?ndigen Promotionsausschuss erh?ltlich.

Ablauf des Promotionsprozesses

Folgender (vereinfachter) Ablaufplan soll einen Kurzüberblick über den Ablauf einer erfolgreichen Promotion liefern. N?here Informationen und Formularvorlagen zur Zulassung zur Promotion sowie zum Promotionsgesuch und Informationen zur Ver?ffentlichung der Dissertation sind per Anfrage beim St?ndigen Promotionsausschuss erh?ltlich.

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1. Zulassung zur Promotion und Immatrikulation als?Promotionsstudent/in

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a) ?Zulassung zur Promotion

  • Innerhalb der ersten 12 Monate der Promotion sollten Sie Ihre Zulassung zur Promotion beim St?ndigen Promotionsausschuss beantragen.

  • Die n?tigen Formulare und weitere Hilfestellungen sind per Anfrage beim St?ndigen Promotionsausschuss erh?ltlich.

  • Mit Beginn des Wintersemesters 2017/18 wird der Promotionsausschuss seine Entscheidungen über Zulassungen zur Promotion ?zu fixen Terminen treffen: Dies wird im Oktober, Januar, April, Juli usw. der Fall sein. S?mtliche Unterlagen zur jeweiligen Zulassung müssen dem Ausschuss somit?sp?testens zum 1. Oktober, 1. Januar, 1. April, 1. Juli usw. vollst?ndig vorliegen.

b)?Immatrikulation als Promotionsstudent/in

  • Sobald Sie für die Promotion zugelassen sind, k?nnen Sie sich als Promotionsstudent/in immatrikulieren.
  • Das n?tige Formular hierzu ist auf der Website der Studentenkanzlei erh?ltlich und wird vom Vorsitzenden des St?ndigen Promotionsausschusses unterschrieben und von Ihnen bei der Immatrikulation als Promotionsstudent/in eingereicht.

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2. ?Promotionsgesuch und Abschluss der Dissertation durch Disputation

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a)????? Promotionsgesuch und Einreichung der Dissertation

  • Um die Dissertation einzureichen, muss ein Promotionsgesuch gestellt werden.
  • Die n?tigen Formulare und weitere Hilfestellungen hierzu sind per Anfrage beim St?ndigen Promotionsausschuss erh?ltlich.
  • Der St?ndige Promotionsausschuss entscheidet nach Einreichung aller notwendigen Unterlagen über die Annahme des Promotionsgesuches und leitet im Fall einer Annahme die Prüfexemplare der Dissertation an die Gutachter weiter.
  • Mit Beginn des Wintersemesters 2017/18 wird der Promotionsausschuss seine Entscheidungen über Promotionsgesuche zu fixen Terminen treffen: Dies wird im Oktober, Januar, April, Juli usw. der Fall sein. S?mtliche Unterlagen zum jeweiligen Promotionsgesuch müssen dem Ausschuss sp?testens zum 1. Oktober, 1. Januar, 1. April, 1. Juli usw. vollst?ndig vorliegen.

b)????? Begutachtung der Dissertation

  • Die Gutachter beurteilen die wissenschaftliche Qualit?t der Dissertation.

c)?????? Auslage der Dissertation

  • Im Falle einer positiven Begutachtung wird die Dissertation ausgelegt. Je nachdem, ob die Auslagefrist in die Vorlesungszeit oder die vorlesungsfreie Zeit f?llt, sind hierbei unterschiedliche Auslagefristen zu beachten.

d)????? Annahme der Dissertation und Disputation

  • Werden keine Einw?nde gegen die Dissertation erhoben, so gilt die Dissertation als angenommen.
  • Der St?ndige Promotionsausschuss koordiniert gemeinsam mit Promovend/in und Gutachtern einen Termin für die Disputation.

e)????? Ver?ffentlichung der Dissertation

  • Innerhalb von zwei Jahren nach einer erfolgreichen Disputation muss die Dissertation ver?ffentlicht werden.

Datenschutzhinweise bezüglich des Promotionsverfahrens

Alle Doktoranden/innen und Promovend/innen werden gebeten, folgende Hinweise zu beachten:

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FAQ

Der st?ndige Promotionsausschuss ist für Anfragen zu organisatorischen Abl?ufen und sonstige Fragen via Email an Dr. Vienna Klein?erreichbar. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfrage so schnell wie m?glich bearbeitet wird, es aber dennoch zu einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen kommen kann. Melden Sie sich daher frühzeitig, insbesondere wenn es sich um Anfragen zu Formularen der Zulassung zur Promotion oder des Promotionsgesuchs handelt.

Ihre Unterlagen k?nnen Sie zu den regul?ren ?ffnungszeiten im Sekretariat des Vorsitzenden des st?ndigen Promotionsausschusses, Prof. Dr. Robert Klein, oder nach vorheriger Terminvereinbarung via Email bei Dr. Vienna Klein einreichen.?
Ihre Unterlagen k?nnen Sie ganzj?hrig zu den regul?ren ?ffnungszeiten?im Sekretariat des Vorsitzenden des st?ndigen Promotionsausschusses, Prof. Dr. Robert Klein, oder nach vorheriger (frühzeitiger) Terminvereinbarung via Email bei Dr. Vienna Klein einreichen. Ihre Unterlagen werden dann aufbereitet und im Anschluss an die Stichtage (1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober) an den st?ndigen Promotionsausschuss weitergeleitet. Sie werden nach der Entscheidung des st?ndigen Promotionsausschusses informiert. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung durch den st?ndigen Promotionsausschuss etwa zwei bis drei Wochen dauern kann.

Die Dissertation und die Gutachten müssen nach Eingang der Gutachten beim st?ndigen Promotionsausschuss mindestens 14 Tage, bzw., sofern mindestens ein Tag der Auslage in die vorlesungsfreie Zeit f?llt, mindestens 28 Tage ausgelegt werden. Dabei werden die Wochenenden zu den Auslagetagen hinzugez?hlt, Feiertage nicht. Als Bemessungsgrundlage für die vorlesungsfreie Zeit z?hlen die offiziellen "Fristen und Termine", welche auf der Webseite der Universit?t angekündigt werden. Die Weihnachtspause z?hlt dabei zur vorlesungsfreien Zeit. Bitte berücksichtigen Sie diese Fristen, wenn Sie mit Ihrer Prüfungskommission m?gliche Disputationstermine besprechen.

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Bitte beachten Sie, dass der st?ndige Promotionsausschuss noch mindestens 3-5 Arbeitstage Bearbeitungszeit zwischen Ende der Auslage und dem frühestens Disputationstermin ben?tigt. Bei sehr engen Fristen informieren Sie den st?ndigen Promotionsausschuss bitte frühzeitig via Email an Dr. Vienna Klein.

Ja, Vorsitzende und Prüfende müssen bereits bei Einreichung bekannt sein.
Zu jedem Stichtag werden solche Antr?ge auf Zulassung zur Promotion und Promotionsgesuche berücksichtigt, welche bis 9:00 Uhr am Morgen des Stichtags im Sekretariat des Vorsitzenden des st?ndigen Promotionsausschusses oder bei Dr. Vienna Klein eingegangen sind. F?llt der Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich auf den n?chsten Werktag.
Der Antrag auf Zulassung zur Promotion ist beim st?ndigen Promotionsausschuss zu stellen und wird gemeinsam mit den Promotionsgesuchen zu den Stichtagen bearbeitet. Dieser Antrag kann nicht durch die Einschreibung bei der Studierendenkanzlei ersetzt werden. Beide Prozesse laufen getrennt voneinander ab.

Die Betreuungsbest?tigung zur Einschreibung als Promotionsstudent/In bei der Studierendenkanzlei kann auf der Webseite der Studierendenkanzlei abgerufen werden und dann ausgefüllt im Sekretariat bei Frau Olk abgegeben werden. Es wird dann vom Vorsitzenden des St?ndigen Promotionsausschusses gegengezeichnet und anschlie?end an die Studierendenkanzlei weitergeleitet.

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Achtung: Das Formular für die Betreuungsbest?tigung zur Einschreibung ist nicht gleich der Betreuungsbest?tigung, welche für den Antrag auf Zulassung zur Promotion ben?tigt wird. Die Unterlagen für den Antrag auf Zulassung zur Promotion erhalten Sie nach Anfrage via E-Mail bei Dr. Vienna Klein.

Der Stichtag verschiebt sich auf den 7.1.25.?

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