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Unter bestimmten Voraussetzungen wird beruflich Qualifizierten, die weder Abitur noch eine sonstige schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, der Hochschulzugang er?ffnet. Dabei wird zwischen allgemeinem und fachgebundenem Hochschulzugang unterschieden:

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Folgende Fort-/Weiterbildungszeugnisse er?ffnen bei Vorliegen der jeweils genannten Voraussetzungen den allgemeinen Hochschulzugang:

  • Zeugnis über eine nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegte und bestandene?Meisterprüfung.????????????????????????????????????????????????????????????
  • Zeugnis über eine nach §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes oder §§?42, 42a der Handwerksordnung abgelegte und bestandene?berufliche Fortbildungsprüfung, soweit der vorbereitende Lehrgang einen Stundenumfang von insgesamt mind. 400 Stunden umfasste. Sollten diese Vorgaben nicht bereits aus dem Zeugnis ersichtlich sein, lassen Sie sich dies bitte von der zust?ndigen Berufskammer (z. B. IHK) kurz best?tigen.
  • Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten? Fachschule oder Fachakademie.???????????????????????????????????????????
  • Zeugnis über den bestandenen Fortbildungsabschluss an einer?Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, wenn die Prüfungsordnung staatlich genehmigt ist und/oder ein Staatskommiss?r an den Prüfungen mitwirkt und die Fortbildung einen Stundenumfang von mind. 400 Stunden umfasste. Bitte legen Sie geeignete Nachweise hierüber vor.???
  • Zeugnis über die bestandene Prüfung zum/zur?Verwaltungsfachwirt/in?oder die bestandene?Fachprüfung II?an der Bayer. Verwaltungsschule.???????????????????????
  • Zeugnis über eine bestandene?Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach einer landesrechtlichen Fort- oder Weiterbildungsregelung für Berufe im?Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialp?dagogischen Berufe, deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von insgesamt mind. 400?Stunden umfasste. Bitte legen Sie geeignete Nachweise hierüber vor.????????????????????????????
  • Zeugnis über eine nach den?Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V.?durchgeführte bestandene?Weiterbildungsprüfung, deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von mind. 400 Stunden umfasste; die Weiterbildungsst?tte muss von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.?V. anerkannt sein. Bitte legen Sie geeignete Nachweise hierüber vor.??????????????????????
  • Eine der?Meisterprüfung?(siehe?1. Aufz?hlungspunkt) gleichwertige Qualifikation im Sinne des?Seemannsgesetzes?(staatliche Bef?higungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst).

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Wenn Sie keine Fort- oder Weiterbildungsprüfung abgelegt haben, aber bereits l?ngere Zeit berufst?tig sind, ist Ihnen der Hochschulzugang für Studieng?nge er?ffnet, die fachlich zu Ihrer Berufsausbildung und Berufspraxis verwandt sind.?

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Erfolgreicher Abschluss einer nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens?zweij?hrigen Berufsausbildung in einem zum?angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich,?
  2. anschlie?ende mindestens dreij?hrige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich (bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes genügt eine zweij?hrige Berufspraxis) - als hauptberufliche Berufspraxis gilt auch eine Teilzeitbesch?ftigung im Umfang von mindestens der H?lfte der durchschnittlichen regelm??igen Arbeitszeit eines oder einer Vollzeitbesch?ftigten,??????
  3. Absolvierung eines?Beratungsgespr?chs?an der Universit?t Augsburg. ?
  4. Das Bestehen einer besonderen Hochschulzugangsprüfung.

Unter Ablauf des Feststellungsverfahrens finden Sie genauere Informationen zum fachgebundenen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte.

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Nach Erhalt einer Bescheinigung über Ihre Hochschulzugangsberechtigung k?nnen Sie die Online-Bewerbung über unser Bewerbungsportal durchführen. Beachten Sie bei der Bewerbung bitte die Hinweise zum Ablauf des Verfahrens zur Studienplatzvergabe. Zur Anerkennung von Bescheinigungen von anderen bayerischen Hochschulen, informieren Sie sich bitte hier.

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Beruflich Qualifizierte müssen grunds?tzlich ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Beratungsgespr?ch absolvieren. Bewerber und Bewerberinnen mit fachgebundenem Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte müssen zudem an einem besonderen Prüfungsverfahren (Hochschulzugangsprüfung) teilnehmen. Um die Voraussetzungen für die Zulassung zum Beratungsgespr?ch und zur Hochschulzugangsprüfung zu prüfen, muss zun?chst ein Antrag auf Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung gestellt werden.

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Nach Absolvieren des Beratungsgespr?chs bzw. zus?tzlichem Bestehen der Hochschulzugangsprüfung stellt die Universit?t Augsburg eine Bescheinigung über den allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulzugang aus.

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Erst nach Erhalt bzw. bei Einreichen dieser Bescheinigung ist eine Bewerbung für einen Studiengang an der Universit?t Augsburg m?glich. Achten Sie bitte im Bewerbungsverfahren auf die unten genannten Fristen, Formulare und Checklisten sowie F?rderm?glichkeiten.
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Antragsfristen

Frist für den Antrag auf Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung (Ausschlussfrist für den fachgebundenen Hochschulzugang):

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15. April, 24:00 Uhr (Studienbeginn Wintersemester,?Ausschlussfrist) ???? ; dies gilt? ?? auch für Humanmedizin (Modellstudiengang)

15. Dezember, 24:00 Uhr (Studienbeginn Sommersemester, Ausschlussfrist)

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Der Antrag auf Feststellung des Hochschulzugangs für eine Bewerbung im Bachelorstudiengang Hebammenwissenschaft ist bis zum 15. Dezember des vorhergehenden Jahres bei der Studierendenkanzlei einzureichen.

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Hinweis für den allgemeinen Hochschulzugang: Es wird empfohlen, die vorgenannten Antragsfristen zu beachten. Im Falle sp?ter eingereichter Antr?ge auf Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung kann nicht garantiert werden, dass die Feststellung vor dem 15. Juli bzw. 15. Januar (Ausschlussfrist für die Bewerbung auf zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge) erfolgt.

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Zeitraum für?das Absolvieren?des?Beratungsgespr?chs?und der?Hochschulzugangsprüfung:

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16. April – 15. Juli (Studienbeginn Wintersemester)

16. Dezember?– 15. Januar (Studienbeginn Sommersemester)

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Bei Antragstellung für den Modellstudiengang Humanmedizin gelten zus?tzlich die Verfahrenshinweise und Fristen auf den Seiten der Fakult?t.

Ansprechpartner

Stellvertretende Leitung, Zulassungsangelegenheiten für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge au?er Humanmedizin, Promovierendenstatistik
Studierendenkanzlei

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