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Studieninhalt:

Der internationale forschungsbasierte Masterstudiengang "Urban Cultures" (URC) richtet sich an Studierende mit Interesse an urbanen Kulturwissenschaften, die transdisziplin?re Kompetenzen in Bezug auf europ?ische und lateinamerikanische St?dte und Stadtregionen erwerben wollen. Neben dem Studium einschl?giger urbaner Theorien und Praktiken konzentriert sich der Master-Lehrplan auf die Bedeutung von Kunst und Kultur für eine nachhaltige und integrative Stadtplanung und -verwaltung. Dabei werden nicht nur Ma?nahmen der Stadtverwaltung und -politik berücksichtigt, sondern auch die konstituierende Rolle st?dtischer Imaginationen und ?sthetik für urbane Identit?ten und Gestaltungsprozesse.

Der Studiengang beinhaltet:
- St?dtische ?sthetik & Diskurse
- Urbane R?ume & Governance
- Urbane Transformation & Diversit?t
- Transatlantische urbane Kulturen und Praktiken
- und vieles mehr

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Berufsperspektiven:

  • Stadtverwaltung/?ffentliches Management
  • St?dtische/regionale Kultur?mter
  • Gemeinden und Ministerien
  • Kulturmanagement & Regierungsagenturen
  • Erhaltung des kulturellen Erbes und Erneuerung der bebauten Umwelt
  • Kreativwirtschaft
  • St?dtisches Netzwerk
  • Kommunale ?mter
  • Architektonische und kulturelle Planungsbüros
  • usw.

Besonderheiten

- Interkulturalit?t: Drei Auslandssemester in historischen UNESCO-St?dten (Augsburg-Santiago de Compostela-Coimbra) mit europ?ischem Praktikum oder lateinamerikanischer Studienaktivit?t in Buenos Aires oder S?o Paulo.
- Transdisziplinarit?t: Urban Cultural Studies - Ans?tze und Methoden aus den Geisteswissenschaften, der Geographie und den Sozialwissenschaften.

Fakten zum Studiengang
Name: Urban Cultures
Studienabschluss: Master of Arts (M.A.)
Studienform: Vollzeit
Unterrichtssprache: Englisch Portugiesisch Spanisch
Studienbeginn: Wintersemester
Regelstudienzeit: 4 Semester
Zulassungsmodus: Zulassungsfrei
Hinweise: Zugangsvorausssetzungen gem?? § 4 der Prüfungsordnung (Ver?ffentlichung folgt in Kürze). Einführungsveranstaltungen finden kurz vor Beginn der Vorlesungszeit statt: www.uni-augsburg.de… Vorlesungsbeginn: www.uni-augsburg.de…
Bewerbungsschluss Wintersemester: 01. Juli

Bewerbungsunterlagen

  1. Nachweis eines überdurchschnittlichen ersten berufsqualifizierenden in- oder ausl?ndischen Abschlusses in Geographie, Literatur- und Kulturwissenschaft, Ethnologie, Soziologie, Geschichte, Politikwissenschaft, Urbanistik, Architektur o. ?.;

    ein überdurchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn der Bewerber oder die Bewerberin mit der auf der Grundlage der Prüfungsordnung erzielten Gesamtnote zu den besten 50 von Hundert der Absolventen und Absolventinnen des jeweiligen Prüfungsjahrgangs geh?rt; der Nachweis erfolgt durch eine Best?tigung der zust?ndigen Prüfungsbeh?rde. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn die Gesamtnote 2,5 oder besser lautet.

    Bewerber und Bewerberinnen, die einen Studiengang noch nicht abgeschlossen, aber Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten erbracht haben, werden bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen unter der aufl?senden Bedingung in den Masterstudiengang Urban Cultures zugelassen, dass sie den überdurchschnittlichen Abschluss eines Studiengangs bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang Urban Cultures folgenden Semesters nachweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis über die in diesem Studiengang erzielten Prüfungsergebnisse, die dabei erzielte Durchschnittsnote, die Anzahl der Leistungspunkte, die in die Berechnung der Durchschnittsnote eingehen, sowie die Anzahl der für den Abschluss des entsprechenden Studiums notwendigen Leistungspunkte beizufügen (Transcript of Records).?Studierende der Universit?t Augsburg?beantragen die Durchschnittsnotenbescheinigung bitte frühzeitig per E-Mail?ssc@zv.uni-augsburg.de?beim Studierendeninformationsbüro. Sie werden über Ihre studentische E-Mail-Adresse (abrufbar mit Ihrer RZ-Kennung und RZ-Passwort über?https://webmail.uni-augsburg.de/) benachrichtigt, sobald die Bescheinigung abgeholt werden kann.

  2. Transcript of Records
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  3. Nachweis von Sprachkenntnissen: Englisch auf Niveau C1 GER
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  4. Nachweis von Sprachkenntnissen: Spanisch und/oder Portugiesischer auf dem Niveau C 1 GER.
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  5. Lebenslauf
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  6. Motivationsschreiben
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  7. Hochschulzugangsberechtigung

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  1. Nachweis eines überdurchschnittlichen ersten berufsqualifizierenden in- oder ausl?ndischen Abschlusses in Geographie, Literatur- und Kulturwissenschaft, Ethnologie, Soziologie, Geschichte, Politikwissenschaft, Urbanistik, Architektur o. ? (in englischer oder deutscher ?bersetzung im Original hochzuladen);

    ein überdurchschnittlicher Abschluss ist gegeben, wenn der Bewerber oder die Bewerberin mit der auf der Grundlage der Prüfungsordnung erzielten Gesamtnote zu den besten 50 von Hundert der Absolventen und Absolventinnen des jeweiligen Prüfungsjahrgangs geh?rt; der Nachweis erfolgt durch eine Best?tigung der zust?ndigen Prüfungsbeh?rde. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn die Gesamtnote 2,5 oder besser lautet.

    Bewerber und Bewerberinnen, die in einen Studiengang noch nicht abgeschlossen, aber Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten erbracht haben, werden bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen unter der aufl?senden Bedingung in den Masterstudiengang Urban Cultures zugelassen, dass sie den überdurchschnittlichen Abschluss eines Studiengangs bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang Urban Cultures folgenden Semesters nachweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis über die in diesem Studiengang erzielten Prüfungsergebnisse, die dabei erzielte Durchschnittsnote, die Anzahl der Leistungspunkte, die in die Berechnung der Durchschnittsnote eingehen, sowie die Anzahl der für den Abschluss des entsprechenden Studiums notwendigen Leistungspunkte beizufügen (Transcript of Records).
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  2. Transcript of Records
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  3. Nachweis von Sprachkenntnissen: Englische auf dem Niveau C 1 GER
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  4. Nachweis von Sprachkenntnissen: Spanische und/oder Portugiesisch auf dem Niveau C 1 GER

    Die erforderlichen Sprachkenntnisse gelten unter anderem als nachgewiesen, wenn ein Abschluss nach Nr. 1 vorliegt mit einem sprachwissenschaftlichen oder philologischen Anteil in der jeweiligen Sprache im Umfang mindestens eines Nebenfachs mit 60 LP oder wenn ein Abschluss einer Hochschule aus dem jeweiligen Sprachraum vorliegt.
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  5. Lebenslauf
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  6. Motivationsschreiben
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  7. Hochschulzugangsberechtigung

Die Bewerbungsunterlagen müssen als Upload bei der Online-Bewerbung eingereicht werden.

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Online-Bewerbung

Kontakt Fachstudienberatung

Assistentin
Romanische Literaturwissenschaft (Spanisch / Portugiesisch)

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Katarina Sertic
Studieng?nge der Phil.-Hist. Fakult?t
Referat I/7 Zentrales Prüfungsamt C

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Kremena Stanev
Studieng?nge der Phil.-Hist. Fakult?t
Referat I/7 Zentrales Prüfungsamt C

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