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Au?er durch die Bereitstellung der Unterkunft kann die Stiftung den Austausch auch durch Zuschüsse zu den Reise- und Verpflegungskosten der Studierenden bis zu max. 1.500 EUR unterstützen.

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1. F?rderung

Die maximale F?rderh?he pro Antrag betr?gt 1.500 Euro. Die F?rderung ist ausgerichtet auf Studierende und umfasst die Erstattung von Reisekosten in Anlehnung an das Bayerische Reisekostengesetz, die Erstattung der ?bernachtungsgebühren in den Stiftungsh?usern sowie ein Tagegeld. Das Tagegeld für volle Tage betr?gt pro Studierendem 15 Euro, für die An- und Abreisetage 10 Euro. Für Referenten, die nicht der Universit?t Augsburg angeh?ren, kann ebenfalls die Erstattung von Honorar, Reisekosten und ?bernachtungsgebühren beantragt werden. Der Universit?t Augsburg angeh?rende Dozentinnen und Dozenten sind nicht berechtigt, eine F?rderung zu beantragen.

2. Antragsberechtigung

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Künstlerinnen und Künstler der Universit?t Augsburg

3. Antragsvoraussetzungen

Gef?rdert werden wissenschaftliche und künstlerische Veranstaltungen (Vortr?ge, Seminare, Workshops, Symposien, Tagungen, Kurse, Proben), die in den Schweizer Stiftungsh?usern abgehalten werden.

4. Antragsfrist

Antr?ge sind bis sp?testens zwei Monate vor der beantragten F?rderung an die Vorsitzende der Kurt-B?sch-Stiftung zugunsten der Universit?t Augsburg zu richten. Findet die geplante Veranstaltung nach ergangener Bewilligung nicht statt, ist dies der Stiftung umgehend mitzuteilen.

5. Antragsgestaltung

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