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Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Bitte beachten Sie, dass für einen beeintr?chtigungsbedingten Nachteilsausgleich?die entsprechende Genehmigung des betreffenden Prüfungsausschusses vorgelegt werden muss (Beantragung über das Prüfungsamt mit Vorlage eines Attestes sowie ggf. eines unterstützenden Schreibens des Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Prof. Dr. Oberdorfer). Informieren Sie sich über hilfreiche Kontaktadressen zur Gew?hrung von Nachteilsausgleichen.

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Bitte informieren Sie frühzeitig im Semester - sp?testens w?hrend der STUDIS-Anmeldephase - das Sekretariat des Modulbeauftragten, um rechtzeitig entsprechende Voraussetzungen für Sie schaffen zu k?nnen.

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