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Prüfungsausschuss

Hier finden Sie Informationen und Entscheidungen des Prüfungsausschusses für den Bachelor- und Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Universit?t Augsburg

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Bachelor (ab WS 21/22)? ? ? Bachelor (vor WS 21/22)? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?? Master

Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen (Studienstart ab WS 21/22)

Der Prüfungsausschuss ist zust?ndig für die Organisation und Durchführung der Prüfungen und trifft alle damit zusammenh?ngenden Entscheidungen (PO §10). Der Prüfungsausschuss entscheidet z.B. über einbringbare Module und Anrechnungsantr?ge. Der Prüfungsausschuss besteht aktuell aus folgenden Personen:

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Beschlüsse des Prüfungsausschusses WING Bachelor

Beschluss des Prüfungsausschusses April 2023 bzgl. Prüfungsberechtigungen im Bachelorstudiengang WING PO21:

Bezugnehmend auf den Beschluss des Prüfungsausschusses vom April?2023, wird die Liste an prüfungsberechtigten promovierten Postdoktoranden aufgrund personeller Ver?nderungen mit dem aktuellen Beschluss aktualisiert. Bei der Erteilung der Prüfungsberechtigung soll es sich weiterhin nicht um eine Automatismusregelung handeln, sondern es sollen ausgew?hlte Postdoktoranden als Prüfer bestellt werden. Hierzu legt Herr Prof. Rathgeber eine Liste mit institutsangeh?rigen Postdoktoranden vor, die im Einvernehmen mit den bisher prüfungsberechtigten Hochschullehrern am MRM-Institut erstellt wurde. Die Liste umfasst mit sofortiger Wirkung folgende Personen:?
Dr. Bj?rn Bredenk?tter, Dr. Hana Bunzen, Dr. Wolfgang Burkart, Dr. Joachim Deisenhofer, Dr. Christian Gahm, Dr.-Ing. Jerome Geyer-Klingeberg, Dr. Robert?Horny, Dr. Christina Kunzmann, Dr.-Ing. Christoph Lohr, Dr. Peter Lunkenheimer, Dr. Simon?Mei?ner, Dr. Judith Moosburger-Will, Dr.-Ing. Thomas Schlech, Dr. Anna?Schneller, Dr.?Andrea Thorenz, Dr.-Ing.?Anna Trauth, Dr. Aladin?Ullrich, Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda, Dr.-Ing. Joél Schukraft, Dr.-Ing- Amelie Schischke, Dr.-Ing. Dominik Leverenz und?Dr.-Ing. Matthias Merzkirch.
Die Bestellung der vorgeschlagenen Postdoktoranden als Prüfer im Bachelorstudiengang WING (PO21) wird einstimmig angenommen.

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Beschluss des Prüfungsausschusses Oktober 2021?bzgl. Prüfungsberechtigungen im Bachelorstudiengang WING PO21:

Bezugnehmend auf den Beschluss des Prüfungsausschusses vom 13. Oktober?2021, wird die Liste an prüfungsberechtigten promovierten Postdoktoranden aufgrund personeller Ver?nderungen mit dem aktuellen Beschluss aktualisiert. Bei der Erteilung der Prüfungsberechtigung soll es sich weiterhin nicht um eine Automatismusregelung handeln, sondern es sollen ausgew?hlte Postdoktoranden als Prüfer bestellt werden. Hierzu legt Herr Prof. Rathgeber eine Liste mit institutsangeh?rigen Postdoktoranden vor, die im Einvernehmen mit den bisher prüfungsberechtigten Hochschullehrern am MRM-Institut erstellt wurde. Die Liste umfasst mit sofortiger Wirkung folgende Personen:?
Dr. Judith Moosburger-Will, Dr.?Stephan Krohns, Dr. Wolfgang Burkart, Dr. Christian Gahm, Dr. Simon?Mei?ner, Dr.?Andrea Thorenz, Dr. Joachim Deisenhofer, Dr. Robert?Horny, Dr. Christina Kunzmann, Dr. Günter Obermeier, Dr. Aladin?Ullrich, Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda, Dr. Peter Lunkenheimer,?Dr. Bj?rn Bredenk?tter, Dr. Hana Bunzen, Dr. Anna?Schneller, Dr.-Ing.?Anna Trauth, Dr.-Ing. Christoph Lohr und?Dr.-Ing. Matthias Merzkirch.
Die Bestellung der vorgeschlagenen Postdoktoranden als Prüfer im Bachelorstudiengang WING (PO21) wird einstimmig angenommen.

Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen (Studienstart vor WS 21/22)

Der Prüfungsausschuss ist zust?ndig für die Organisation und Durchführung der Prüfungen und trifft alle damit zusammenh?ngenden Entscheidungen (PO §10). Der Prüfungsausschuss entscheidet z.B. über einbringbare Module und Anrechnungsantr?ge. Der Prüfungsausschuss besteht aktuell aus folgenden Personen:

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Beschlüsse des Prüfungsausschusses WING Bachelor

Beschluss des Prüfungsausschusses April 2023?bzgl. Prüfungsberechtigungen im Bachelorstudiengang WING (PO 11):

Bezugnehmend auf den Beschluss des Prüfungsausschusses vom April?2023, wird die Liste an prüfungsberechtigten promovierten Postdoktoranden aufgrund personeller Ver?nderungen mit dem aktuellen Beschluss aktualisiert. Bei der Erteilung der Prüfungsberechtigung soll es sich weiterhin nicht um eine Automatismusregelung handeln, sondern es sollen ausgew?hlte Postdoktoranden als Prüfer bestellt werden. Hierzu legt Herr Prof. Rathgeber eine Liste mit institutsangeh?rigen Postdoktoranden vor, die im Einvernehmen mit den bisher prüfungsberechtigten Hochschullehrern am MRM-Institut erstellt wurde. Die Liste umfasst mit sofortiger Wirkung folgende Personen:?
Dr. Bj?rn Bredenk?tter, Dr. Hana Bunzen, Dr. Wolfgang Burkart, Dr. Joachim Deisenhofer, Dr. Christian Gahm, Dr.-Ing. Jerome Geyer-Klingeberg, Dr. Robert?Horny, Dr. Christina Kunzmann, Dr.-Ing. Christoph Lohr, Dr. Peter Lunkenheimer, Dr. Simon?Mei?ner, Dr. Judith Moosburger-Will, Dr.-Ing. Thomas Schlech, Dr. Anna?Schneller, Dr.?Andrea Thorenz, Dr.-Ing.?Anna Trauth, Dr. Aladin?Ullrich, Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda, Dr.-Ing. Joél Schukraft, Dr.-Ing. Amelie Schischke, Dr.-Ing. Dominik Leverenz und?
Dr.-Ing. Matthias Merzkirch.
Die Bestellung der vorgeschlagenen Postdoktoranden als Prüfer im Bachelorstudiengang WING (PO11) wird einstimmig angenommen.

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Beschluss des Prüfungsausschusses Oktober 2019 bzgl. Prüfungsberechtigungen im Bachelorstudiengang WING:

Bezugnehmend auf den Beschluss des Prüfungsausschusses vom Mai 2017, wird die Liste an prüfungsberechtigten promovierten Postdoktoranden aufgrund personeller Ver?nderungen mit dem aktuellen Beschluss aktualisiert. Bei der Erteilung der Prüfungsberechtigung soll es sich weiterhin nicht um eine Automatismusregelung handeln, sondern es sollen ausgew?hlte Postdoktoranden als Prüfer bestellt werden. Hierzu legt Herr Prof. Rathgeber eine Liste mit institutsangeh?rigen Postdoktoranden vor, die im Einvernehmen mit den bisher prüfungsberechtigten Hochschullehrern am MRM-Institut erstellt wurde. Die Liste umfasst mit sofortiger Wirkung folgende Personen:?
Dr. Judith Moosburger-Will, Dr. Stephan Krohns, Dr. Wolfgang Burkart, Dr. Christian Gahm, Dr. Simon Mei?ner, Dr. Andrea Thorenz, Dr. Joachim Deisenhofer, Dr. Robert Horny, Dr. Matthias Klemm, Dr. Günter Obermeier, Dr. Aladin Ullrich, Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda, Dr. Peter Lunkenheimer, Dr. Bj?rn Bredenk?tter, Dr. Hana Bunzen, Dr. Anna Schneller, Dr.-Ing.? Stefan Schlichter, Dr.-Ing. Anna Trauth, Dr.-Ing. Christoph Lohr und Dr.-Ing. Matthias Merzkirch.
Die Bestellung der vorgeschlagenen Postdoktoranden als Prüfer im Bachelorstudiengang WING wird einstimmig angenommen.

Beschluss des Prüfungsausschusses Mai 2017 bzgl. Prüfungsberechtigungen im Bachelorstudiengang WING:

Aufgrund der gestiegenen Anzahl an Studierenden im Bachelorstudiengang WING wird vorgeschlagen, den Kreis der Prüfungsberechtigten um promovierte Postdoktoranden des MRM-Instituts zu erweitern. Bei der Erteilung der Prüfungsberechtigung soll es sich jedoch nicht um eine Automatismusregelung handeln, sondern es sollen ausgew?hlte Postdoktoranden als Prüfer bestellt werden. Hierzu legt Herr Prof. Rathgeber eine Liste mit institutsangeh?rigen Postdoktoranden vor, die im Einvernehmen mit den bisher prüfungsberechtigten Hochschullehrern am MRM-Institut erstellt wurde. Die Liste umfasst folgende Personen:?

Dr. Judith Moosburger-Will, Dr. Stephan Krohns, Dr. Wolfgang Burkart, Dr. Christian Gahm, Dr. Simon Mei?ner, Dr. Andrea Thorenz, Dr. Joachim Deisenhofer, Dr. Robert Horny, Dr. Matthias Klemm, Dr. Wolfgang Müller, Dr. Günter Obermeier, Dr. Aladin Ullrich, Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda, Dr. Peter Lunkenheimer, Dr. Axel Günther, Dr. Franz Mayer, Dr. Bj?rn Bredenk?tter, Dr. Christa Barkschat, Dr. Hana Bunzen, Dr. Dmytro Denysenko, Dr. Katharina F?rg, Dr. Maciej Grzywa.

Die Bestellung der vorgeschlagenen Postdoktoranden als Prüfer im Bachelorstudiengang WING wird einstimmig angenommen.

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Informationen zur Einbringbarkeit von Seminarleistungen in den Vertiefungsbereichen vom 02.08.2016

§15(5) Prüfungsordnung Bachelor WING besagt:
"Aus den Modulen der Modulgruppen F, G und H dürfen jeweils maximal 18 Leistungspunkte aus Seminarleistungen erbracht werden."
Dies bedeutet, dass w?hrend des gesamten Bachelorstudiums innerhalb der Modulgruppen F, G und H auch nur maximal drei Seminare (à 6 LP) belegt (="erbracht") werden k?nnen. Bei drei bereits erbrachten Seminaren kann folglich eine Verbesserung der Gesamtnote innerhalb der Modulgruppe nur durch eine Nicht-Seminarleistung geschehen. Folglich k?nnen die Studierenden nur drei Seminare innerhalb der Modulgruppen F, G, und H belegen. Ein viertes Seminar kann weder erbracht noch eingebracht werden, auch nicht zu Notenverbesserung.

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Beschluss des Prüfungsausschusses Juni 2013 bzgl. Anmeldephase STUDIS:

Die Anmeldephase für Prüfungen über STUDIS stellt eine Ausschlussfrist dar, d.h. danach ist eine Anmeldung nicht mehr m?glich. Antr?ge auf nachtr?gliche Zulassung (sp?testens 2 Wochen nach Ende der Anmeldefrist) k?nnen nur in absoluten und belegten H?rtef?llen genehmigt werden. Hierbei wird ein schriftlicher Nachweis/Attest darüber verlangt, dass Sie unverschuldet und über den gesamten Anmeldezeitraum nicht in der Lage waren sich für die Prüfungen anzumelden.

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Beschluss des Prüfungsausschusses September 2013 bzgl. Wiederholungsprüfungen:

Im Grundlagenbereich wird für jede Vorlesung eine Wiederholungsprüfung angeboten. Die Wahl des Zeitpunkts der Wiederholungsprüfung obliegt den jeweiligen Modulverantwortlichen, wobei die Vorgaben des §17 PO WING Beachtung finden müssen. Bei einigen Veranstaltungen entspricht die Wiederholungsprüfung einer regul?ren Prüfung zur regul?ren Prüfungszeit des darauffolgenden Semesters. In anderen F?llen wird die Wiederholungsprüfung bereits am Ende der Semesterferien angeboten.

Beschluss: Beide Formen der Wiederholungsprüfungen werden dem kommenden Semester zugerechnet. So ist es z.B. Studierenden m?glich, an den Wiederholungsprüfungen teilzunehmen, auch wenn sie im aktuellen Semester beurlaubt sind.

Master Wirtschaftsingenieurwesen

Der Prüfungsausschuss ist zust?ndig für die Organisation und Durchführung der Prüfungen und trifft alle damit zusammenh?ngenden Entscheidungen (PO §11). Der Prüfungsausschuss entscheidet z.B. über einbringbare Module und Anrechnungsantr?ge. Der Prüfungsausschuss besteht aktuell aus folgenden Personen:

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Beschlüsse des Prüfungsausschusses WING Master

Beschluss des Prüfungsausschusses April 2023 bzgl. Prüfungsberechtigungen im Masterstudiengang WING:

Bezugnehmend auf den Beschluss des Prüfungsausschusses vom April?2023, wird die Liste an prüfungsberechtigten promovierten Postdoktoranden aufgrund personeller Ver?nderungen mit dem aktuellen Beschluss aktualisiert. Bei der Erteilung der Prüfungsberechtigung soll es sich weiterhin nicht um eine Automatismusregelung handeln, sondern es sollen ausgew?hlte Postdoktoranden als Prüfer bestellt werden. Hierzu legt Herr Prof. Rathgeber eine Liste mit institutsangeh?rigen Postdoktoranden vor, die im Einvernehmen mit den bisher prüfungsberechtigten Hochschullehrern am MRM-Institut erstellt wurde. Die Liste umfasst mit sofortiger Wirkung folgende Personen:?

Dr. Bj?rn Bredenk?tter, Dr. Hana Bunzen, Dr. Wolfgang Burkart, Dr. Joachim Deisenhofer, Dr. Christian Gahm, Dr.-Ing. Jerome Geyer-Klingeberg, Dr. Robert?Horny, Dr. Christina Kunzmann, Dr.-Ing. Christoph Lohr, Dr. Peter Lunkenheimer, Dr. Simon?Mei?ner, Dr. Judith Moosburger-Will, Dr.-Ing. Thomas Schlech, Dr. Anna?Schneller, Dr.?Andrea Thorenz, Dr.-Ing.?Anna Trauth, Dr. Aladin?Ullrich, Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda, Dr.-Ing. Joél Schukraft, Dr.-Ing. Amelie Schischke und Dr.-Ing. Dominik Leverenz.?
Die Bestellung der vorgeschlagenen Postdoktoranden als Prüfer im Masterstudiengang WING wird einstimmig angenommen.
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Beschluss des Prüfungsausschusses Oktober 2019 bzgl. Prüfungsberechtigungen im Masterstudiengang WING:

Bezugnehmend auf den Beschluss des Prüfungsausschusses vom Mai 2017, wird die Liste an prüfungsberechtigten promovierten Postdoktoranden aufgrund personeller Ver?nderungen mit dem aktuellen Beschluss aktualisiert. Bei der Erteilung der Prüfungsberechtigung soll es sich weiterhin nicht um eine Automatismusregelung handeln, sondern es sollen ausgew?hlte Postdoktoranden als Prüfer bestellt werden. Hierzu legt Herr Prof. Rathgeber eine Liste mit institutsangeh?rigen Postdoktoranden vor, die im Einvernehmen mit den bisher prüfungsberechtigten Hochschullehrern am MRM-Institut erstellt wurde. Die Liste umfasst mit sofortiger Wirkung folgende Personen:?
Dr. Judith Moosburger-Will, Dr. Stephan Krohns, Dr. Wolfgang Burkart, Dr. Christian Gahm, Dr. Simon Mei?ner, Dr. Andrea Thorenz, Dr. Joachim Deisenhofer, Dr. Robert Horny, Dr. Matthias Klemm, Dr. Günter Obermeier, Dr. Aladin Ullrich, Dr. Hans-Albrecht Krug von Nidda, Dr. Peter Lunkenheimer, , Dr. Bj?rn Bredenk?tter, Dr. Hana Bunzen, Dr. Anna Schneller, Dr.-Ing.? Stefan Schlichter, Dr.-Ing. Anna Trauth und Dr.-Ing. Christoph Lohr.
Die Bestellung der vorgeschlagenen Postdoktoranden als Prüfer im Masterstudiengang WING wird einstimmig angenommen.
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Anmeldephase STUDIS:

Die Anmeldephase für Prüfungen über STUDIS stellt eine Ausschlussfrist dar, d.h. danach ist eine Anmeldung nicht mehr m?glich. Antr?ge auf nachtr?gliche Zulassung (sp?testens 2 Wochen nach Ende der Anmeldefrist) k?nnen nur in absoluten und belegten H?rtef?llen genehmigt werden. Hierbei wird ein schriftlicher Nachweis/Attest darüber verlangt, dass Sie unverschuldet und über den gesamten Anmeldezeitraum nicht in der Lage waren sich für die Prüfungen anzumelden.

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Wiederholungsprüfungen:

Im Pflichtbereich (Modulgruppe A) wird für jede Vorlesung eine Wiederholungsprüfung angeboten. Die Wahl des Zeitpunkts der Wiederholungsprüfung obliegt den jeweiligen Modulverantwortlichen, wobei die Vorgaben des §18 PO Master WING Beachtung finden müssen. Bei einigen Veranstaltungen entspricht die Wiederholungsprüfung einer regul?ren Prüfung zur regul?ren Prüfungszeit des darauffolgenden Semesters. In anderen F?llen wird die Wiederholungsprüfung bereits am Ende der Semesterferien angeboten.

Beschluss: Beide Formen der Wiederholungsprüfungen werden dem kommenden Semester zugerechnet. So ist es z.B. Studierenden m?glich, an den Wiederholungsprüfungen teilzunehmen, auch wenn sie im aktuellen Semester beurlaubt sind.

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